aktienantwort
Antwort und Rat zur Aktienfrage:
gefragt von anonym (22.06.2011 | 09:37)

Wenn man eine Aktien länger als 1 Jahr hat muss man trotzdem 25% Spekulations steuern bezahlen??

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Aus Questis Anmerkung: "Der erzielte Spekulationsgewinn aus Aktien und anderen Wertpapieren unterliegt seit 2009 auch dann der Steuerpflicht, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr ein Jahr verstrichen ist". Genauer: wenn der Kauf der Aktien nach dem 31.12.2008 stattfand. Bei davor erworbenen ist der Gewinn steuerfrei.

Quelle: beantwortet von tboerner (22.06.2011 | 11:05) und bestätigt von Questlerianer (22.06.2011 | 11:08)

5 Kommentare

  1. 1. Waldi1972 schrieb am (22.06.2011 | 09:53):

    Hab vergessen zu schreiben, dass es seit 2009 gilt


  2. 2. exsylor schrieb am (22.06.2011 | 09:54):

    Ich glaub unsere Antworten sind beide "nich so toll"!


  3. 3. Questlerianer schrieb am (22.06.2011 | 09:55):

    Stimmt auffallend, exsylor. ^^
    "Der erzielte Spekulationsgewinn aus Aktien und anderen Wertpapieren unterliegt seit 2009 auch dann der Steuerpflicht, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr ein Jahr verstrichen ist."
    http://www.charttec.de/html/lexikon_spekulationssteuer.php


  4. 4. tboerner schrieb am (22.06.2011 | 10:44):

    Es ist genau wie Questi schreibt. Die Steuerpflicht wird gewöhnlich durch die Abgeltungssteuer von 25% (+Kirchensteueranteil) erledigt, kann aber individuell in der Steuererklärung angegeben werden, wenn die persönlichen Verhältnisse eine günstigere Versteuerung ermöglichen. Hab ich alles selber mitgemacht. Also Veto, Leute, damit die bessere Antwort geliefert werden kann.


  5. 5. Waldi1972 schrieb am (22.06.2011 | 11:55):

    so soll es sein


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